Vorsicht: 200.000 Euro Strafe drohen!

Neue Mailingaktion der ZSVR zu „Verdacht auf Unterlassen der Systembeteiligung“ nach VerpackG

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Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat gemäß ihren hoheitlichen Aufgaben die Pflicht, Landesbehörden über potenzielle Ordnungswidrigkeiten zu informieren.

 

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, führt die ZSVR aktuell weitere Mailingaktionen durch. Betroffen sind diesmal registrierte Hersteller, die insbesondere mittels Abgabe einer Jahresabschlussmeldung in LUCID angeben, eine Systembeteiligung zu haben, für die jedoch von dem jeweiligen System für den fraglichen Zeitraum keine gleichlautende Gegenmeldung vorhanden ist. Als Folge besteht nun für die ZSVR der „Verdacht auf Unterlassen der Systembeteiligung, § 36 Abs. 1 Nr. 3 VerpackG“. Eine Ordnungswidrigkeit, für die das Verpackungsgesetz Bußgelder bis zu 200.000 Euro vorsieht.

 

Betroffen sind die Jahre 2019 bis 2022, rund 10.000 solcher sogenannter Ordnungswidrigkeits-, kurz OWi-Verdachtsfälle, aus dem In- und Ausland stehen im Raum.

 

Sollte die Resonanz auf die Mailingaktion den potenziellen Verdachtsfall einer nicht vorgenommenen Systembeteiligung bestätigen, erfolgt die Abgabe an die jeweilige Vollzugsbehörde.

 

Sie benötigen noch einen Systembeteiligungsvertrag? Dann können Sie diesen online unter www.verpackgo.com abschließen.