Unternehmen klagen gegen Einwegfonds

Das Bundesverfassungsgericht soll Vereinbarkeit des Einwegkunststofffondsgesetzes mit dem deutschen Finanzverfassungsrecht prüfen.

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Mehrere Unternehmen haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über das Gesetz über den Einwegkunststofffonds (EWKFondsG) erhoben, berichtet das Fachblatt Euwid Recycling. Unternehmen, die in Deutschland bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff auf den Markt bringen, müssen sich in einem beim Umweltbundesamt angesiedelten Register registrieren und in einen Fonds einzahlen, aus dem die Kosten für die Sammlung in öffentlichen Sammelsystemen, für Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen gedeckt werden sollen.

 

Die Kläger – Hersteller der vom Gesetz betroffenen Produkte – sehen nun ihre Berufsfreiheiten und finanzverfassungsrechtliche Vorschriften des Grundgesetzes verletzt. So seien die Voraussetzungen für das Erheben einer Sonderabgabe nicht gegeben.