Mindeststandard 2023: Konsultationsverfahren läuft

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat Entwurf vorgelegt

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Die ZSVR hat den Entwurf des Mindeststandards zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen – Ausgabe 2023 – erarbeitet. Eine Aktualisierung des Mindeststandards erfolgt jährlich in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt und einem Expertenkreis (Expertenkreis III – Recyclinggerechtes Design).

 

Bis zum 14. Juli 2023 können Rückmeldungen zur Konsultationsfassung des Mindeststandards eingereicht werden. Die geplanten Änderungen betreffen u.a. die folgenden Bereiche:

 

  • Vorhandensein einer Recyclinginfrastruktur: Anpassung an geplante PPWR-Vorgaben: Sind für weniger als 80% eines bestimmten Verpackungstyps Sortier- und Recyclingkapazitäten vorhanden, wird ein Einzelnachweis verlangt.
  • Konkretisierung zu faserbasierten Verpackungen und faserbasierten Verbundverpackungen: Einheitliche Formulierung und Definition (zuvor PPK-Verpackungen; jetzt definiert mit einem Faseranteil > 50%); Abgrenzung zwischen „nicht trockenen“ (zuvor: „flüssige und pastöse“) und „trockenen“ Füllgütern (< 15% Wassergehalt; diese sind von der in 2022 eingeführten Nachweispflicht zur sog. Zerfaserbarkeit ausgenommen)
  • Ergänzende Regelung zur Lichtdurchlässigkeit bei Glasverpackungen: neuer Grenzwert des sog. Transmissionsgrads bei 10 % (wird z.B. nicht erreicht bei Lackierungen, Porzellan u. Keramik)
  • Definition des hochwertigen Recyclings: Klarstellung in Zusammenhang mit der Definition im VerpackG (§21) und durch Nennung von Beispielen
  • Zusätzliche Recyclingunverträglichkeiten: sog. Nitrocellulose (NC)-Druckfarben, PVC-basierte Druckfarben, störende Etiketten (bei einer Dichte > 1 g/cm³).

 

Weitere Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links:

 

Mindeststandard (verpackungsregister.org)

Mindeststandard_2023_Konsultationsversion (verpackungsregister.org)

Dokumentation_Änderungen_Mindeststandard_2023 (verpackungsregister.org)