Was ist beim Einsatz gebrauchter Kartons im Online-Geschäft zu beachten?

Versandverpackungen wie Pappkartons und Polsterfolien, mittels denen Online-Händler ihre Waren an die Kunden verschicken, sind nach dem Gesetz systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen. Der Online-Händler trägt also für diese Verpackungen die Produktverantwortung und hat sie zur Erfüllung der gesetzlichen Rücknahme und Verwertungspflicht bei einem Dualen System zu „beteiligen“, d.h. anzumelden und kostenpflichtig zu lizensieren.

Sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus ökologischer Sicht ist es durchaus sinnvoll, nicht ausschließlich Neuware, sondern auch bereits gebrauchte Kartonagen einzusetzen. Um hier jedoch kostenträchtige Abmahnungen zu vermeiden, sind im Umgang mit gebrauchtem Verpackungsmaterial einige wichtige Dinge zu beachten.

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Der Umstand, dass eine „gebrauchte Verpackung“ genutzt wird, besagt nichts dazu, ob diese Verpackung vorher als systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackung registriert und an einem System beteiligt war.

 

Handelt es sich z.B. bei einer Kartonage um eine vorherige Transportverpackung oder eine Verkaufsverpackung, die im Bereich Industrie bzw. Großgewerbe genutzt wurde, so bestand für diese zwar eine Registrierungs- aber keine Systembeteiligungspflicht.

 

Wird eine solche gebrauchte Verpackung nun erstmals für die typische Nutzung beim privaten Endverbraucher in Verkehr gebracht, so hat deren Erstinverkehrbringer die korrekte Verpackungsart zu registrieren und für eine Systembeteiligung z.B. beim Grünen Punkt zu sorgen.


„Der Verwender des gebrauchten Verpackungsmaterials muss gegenüber den zuständigen Behörden bei Bedarf belegen können, dass bereits eine Beteiligung erfolgt ist.“ (FAQ Pkt. 7.8 der ZSVR)

 

Weitere Informationen gibt die zuständige Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in ihren FAQ unter den Punkten 4.11 und 7.8  FAQ (verpackungsregister.org)

 

„Aber...“ doppelt bezahlen muss auch niemand. Ist die Versandverpackung bereits vorher lizensiert worden, muss das Material nicht noch einmal abgerechnet werden. Dies kann zum Beispiel bei einer Retoure der Fall sein, die vom Kunden an den Händler zurückgegangen ist.

 

Übrigens: Angebotsberechnung und Vertragsabschluss für eine schnelle und sichere Lizensierung Ihrer Verpackungen sind bei uns viel einfacher als die hier beschriebene Fachfrage. Unseren neuen Lizenzrechner VerpackGO finden Sie hier.

 

Sollten noch Fragen offen sein – das kompetente Kundencenter des Grünen Punkts hilft gern: anfrage(at)gruener-punkt(dot)de