Einwegpfand? Wie der Grüne Punkt Sie entlasten kann

Profitieren Sie von unserer Erfahrung bei der Pfandabrechnung, zweckmäßigen Analysen und individueller Beratung

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In Deutschland werden viele Einweggetränkeverpackungen seit 2003 nur noch mit einem Pfand verkauft. Einwegverpackungen für praktisch alle Getränke werden inzwischen erfasst. 2022 fielen die Ausnahmen für Frucht- und Gemüsesäfte, Smoothies sowie alkoholische Mischgetränke und seit 2024 werden auch Milch und Milchmischgetränke sowie sonstige trinkbare Milcherzeugnisse bepfandet.

 

Auf die Inverkehrbringer kommt im Einwegpfandsystem für Getränke einiges neben Pfanderhebung, Gebindekennzeichnung oder Pfandabrechnung zu. So ist die Mitgliedschaft bei der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) verpflichtend. Ohne diese ist keine Marktteilnahme möglich.

 

Der Grüne Punkt kann betroffene Inverkehrbringer, die mit ihren pfandpflichtigen Getränke-Produkten neu in den Markt eintreten wollen, bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bestmöglich unterstützen.

 

Wie das geht? Zum einen mit persönlicher Beratung. Denn der Getränkevertrieb im Einwegpfandsystem muss nicht immer die beste Lösung für ein Unternehmen sein. Gerade für kleinere Firmen mit limitierter Gebindeanzahl ergeben sich oftmals wirtschaftlich interessantere andere Optionen. Unsere Experten analysieren auf Wunsch die kundenspezifische Situation und beraten individuell.

 

Steht der Einstieg ins Pfandgeschäft für Einweggetränkeverpackungen fest, ist der Grüne Punkt leistungsstarker Dienstleister für die Pfandkontoführung. Dabei ist uns am wichtigsten, unsere Kunden zu entlasten. Von der Prüfung der eingehenden Pfandabrechnungen bis zur Archivierung übernehmen wir jeden einzelnen Schritt zuverlässig und schnell. Wir bieten geeignete Möglichkeiten, die Pfandabrechnung in Ihre internen Prozesse zu integrieren – alles so gut auf- und vorbereitet, dass nur noch die Zahlung anzuweisen ist. Und nicht zuletzt punkten unsere Pfandspezialisten mit vielfältigen Auswertungsmöglichkeiten, kundenindividuell versteht sich.

Pfandpflicht ja oder nein?

Unsere Kurz-Checkliste für Sie:

  1. Ihre Verpackung ist eine Einweg-Getränkeverpackung mit einem Füllvolumen von 0,1l bis 3,0l
  2. Sie ist nicht aus Karton (Block-, Giebel- oder Zylinderpackungen)
  3. Sie ist kein Polyethylen-Schlauchbeutel oder Folien-Standbodenbeutel

3x ein Ja? Dann könnte Ihre Verpackung der Pfandpflicht unterliegen.

Die verbindliche Einordnung nimmt die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ZSVR vor. Erweiterte Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen (verpackungsregister.org)

Der Grüne Punkt ist zugelassener Dienstleister für die Pfandkontoführung bei der DPG und begleitet seine Pfandkunden auch beim aufwändigen DPG-Anmeldeprozess. 

 

Interessiert? Schreiben Sie uns. Wir informieren und helfen gerne.

 

Mehr Infos finden Sie hier

 

Kontakt unter dpg-pfandclearing(at)gruener-punkt.de